Ein großes Thema der vergangenen Landesversammlung (LV) war das Alkoholverbot im VCP-SH.
Bislang existierte nur ein vor vielen Jahren beschlossenes mündliches Abkommen, dass im VCP-SH kein Alkohol konsumiert werden soll.
Dieses Thema hat sich die LV I 2011 zum Anlass genommen und über ein ofizielles Alkoholverbot zu diskutieren.
Das Ergebnis der durchgeführten namentlichen Abstimmung [vgl. 6.1.1 der Wahlordnung unter B. der Anhänge zur Landessatzung des VCP Schleswig-Holstein] lautet wir folgt:
Veranstaltungen des VCP Land Schleswig-Holstein sind grundsätzlich alkoholfrei.
Dazu hat Peer sich zur Wahl der Landesversammlungsleitung (LVL) aufstellen lassen und wurde von der Landesversammlung gewählt.
[Die Aufgaben der LV sind in der Landessatzung unter 1.1 zu finden. Die Satzung ist dem offiziellen Archiv dieser Seite zu entnehmen.]